Deutsche Oel & Gas S.A. (DOG S.A.)
Wir möchten Sie über die aktuellen Geschehnisse rund um die Deutsche Oel & Gas S.A. (DOG S.A.) informieren und Ihnen einen kurzen Überblick über ein mögliches rechtliches Vorgehen gegen Unternehmen der ECI- und DOG-Gruppe geben.
Beteiligungen an den US Öl- und Gasfonds – TB Treuhand GmbH zum Schadenersatz verurteilt
Im Zusammenhang mit der Einbringung der Gewinnbeteiligungsrechte – d. h. der Umwandlung der Kommanditbeteiligung in Aktien – zahlreicher US Öl- und Gasfonds in die DOG S.A. hatte der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Rechtsauffassung bestätigt, dass die Einbringung – d. h. Umwandlung in Aktien – unwirksam war.
Das Gericht gab zu Protokoll: „Der Senat weist des Weiteren darauf hin, dass er mit dem Landgericht davon ausgeht, dass das streitgegenständliche Rechtsgeschäft prinzipiell einer Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedurft hätte.“
Nach Ansicht der Gerichte begründet bereits dieses eigenmächtige Vorgehen einen Schadensersatzanspruch. Zudem bestehen schadensersatzbegründende Treuhänderpflichtverletzungen sowie zusätzlich auch Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Prospektdarstellungen.
Diese Rechtsauffassung ist nun vom Landgericht Stade in mindestens 17 Parallelfällen bestätigt worden.
Das Landgericht Stade hat die TB Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der KG-Fonds und deren Gründungsgesellschafter zum Schadenersatz verurteilt und seine Begründung im Wesentlichen auf Treuhand- und Aufklärungspflichtverletzung gestützt.
Es sah unter anderem einen wesentlichen Prospektfehler darin, dass „… der Prospekt die Risiken und Auffälligkeiten der Anlagen nicht zutreffend darstelle …“. Die TB Treuhand GmbH ist gegen alle Verurteilungen in Berufung gegangen. Das für die Berufungen zuständige Oberlandesgericht Celle hat zwischenzeitlich mehrere der Berufungen bereits per Beschluss ohne mündliche Verhandlung und unter Ausschluss der Revision zurückgewiesen und setzt seine Zurückweisungen kontinuierlich fort. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da die Gegenseite eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Revision eingelegt hat.
Anspruch auf Rückzahlung für Inhaber von „US Öl- und Gas Namensschuldverschreibungen“
Bezüglich der Unternehmensanleihen der US Öl- und Gas Namensschuldverschreibung 1 – 5 GmbH & Co. KG haben inzwischen mehrere Verfahren bestätigt, dass die Anleger dazu berechtigt sind, eine unverzügliche Auszahlung des Kapitals zu fordern.
Diese Rechtsansicht wurde zwischenzeitlich von mehreren Senaten des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt. Wesentliches Argument ist, dass „sich die ECI nicht auf die Änderung der Anleihebedingungen stützen kann, weil die auf den Anlegerversammlungen vom 08.10.2015 gefassten Beschlüsse unwirksam seien.“. Diese Rechtsansicht vertreten der 2., 4. sowie auch der 19. Zivilsenat des OLG Stuttgart und haben die Verantwortlichen der Gegenseite bereits zur Zahlung verurteilt. Folge ist, dass den Anlegern auch hier das eingezahlte Kapital zuzüglich Zinsen (wohlgemerkt die vertraglich vereinbarten Zinsen), zugesprochen wurden. Auch diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die von den Verantwortlichen geschaffenen Umstände sind aus unserer Sicht für die Anleger der ECI Fonds sowie Inhaber von Namensschuldverschreibungen unbefriedigend. Daher raten wir dazu, alle rechtlichen Optionen auszuschöpfen, um möglichst schnell an das investierte Kapital zu kommen.
Die Beschlüsse und Maßnahmen, die für unwirksam / nichtig erklärt wurden, wurden im Oktober 2015 gefasst, sodass zum 31.12.2018 die Verjährung der Schadenersatzansprüche droht.
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