Datenschutz – Grundverordnung
Das Internet vergisst nichts!
Welche Bedeutung hat Datenschutz? Warum Datenschutz?
Sie sind sich häufig nicht sicher, ob das Geplante datenschutzkonform ist? Gehen Sie auf Nummer sicher.
Seit 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung.
Mit der fortschreitenden Entwicklung der digitalen Technik rückt das Thema Datenschutz immer weiter in den Vordergrund, da die Erfassung, Verarbeitung, Analyse und Weitergabe von Daten einfacher werden.
Gemäß § 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) besteht der Zweck des Datenschutzes darin, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Datenschutz bedeutet damit den Schutz dieser personenbezogenen Daten. In der heutigen Zeit soll der sowieso schon „gläserner Mensch“ nicht noch mehr durchleuchtet werden können.
Worum geht es beim Datenschutz?
Gemäß § 3 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sind personenbezogene Daten alle „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Es handelt sich also um alle Daten, die eindeutig einem bestimmten Menschen zugeordnet sind.
Diese Daten oder Angaben über eine natürliche Person stehen deshalb unter dem besonderen Schutz des Gesetzes. Hierzu sind für Unternehmen, die diese Daten aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder aus anderen Gründen verarbeiten, besondere Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes (kurz BDSG) aber auch andere Gesetze und Verordnungen zu beachten.
Es soll genau deshalb möglich sein, dass der „gläserne Mensch“ nicht für jeden noch zugänglicher ist. Er soll selbst entscheiden für wen seine personenbezogenen Daten zugänglich bzw. verfügbar sind.
Aufgrund dessen ist es sehr wichtig sowohl, Kunden-, Lieferanten- aber auch Personaldaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
Unser Experte Herr Naumann hilft Ihnen genau an dieser Stelle gerne weiter. Sein Beratungsschwerpunkt liegt unteranderem im Datenschutzrecht.