Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen
Wer zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann diese oft noch rückabwickeln.
Dies liegt darin begründet, dass viele Versicherer nicht richtig über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt. Kunden können in solchen Fällen daher auch noch heute widersprechen. Ein erfolgreicher Widerspruch oder Rücktritt führt zur dann zur Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Die Kunden bekommen die eingezahlten Beiträge zurück und erhalten auch noch Zinsen, den sogenannten Nutzungsersatz.
Auch wenn ein solcher Versicherungsvertrag bereits gekündigt und ein Rückkaufswert ausbezahlt wurde, kann der Kunde – im Falle einer falschen Widerrufs- bzw. Rücktrittsbelehrung die Rückabwicklung des Vertrages verlangen, was insbesondere auch dazu führt, dass der Kunde die in den Verträgen enthaltenen, erheblichen Abschlusskosten der Versicherung nicht tragen muss.
Die durch die Finanzkrise 2008 verursachten und bis heute anhaltenden Niedrigzinsen haben viele Versicherungskonzerne – zumindest vordergründig – in Bedrängnis gebracht mit der Folge, dass die an die Kunden weitergegebene niedrige Verzinsung die Wertentwicklung von Lebens- und Rentenversicherung negativ beeinflusst und sich viele Kunden an den jährlichen Mitteilungen der Versicherung den aktuellen Rückkaufswert ihrer Versicherung betreffend nicht mehr erfreuen können.
Unser Tipp: Lassen Sie die Widerspruchsbelehrung Ihrer Renten- oder Lebensversicherung durch uns als spezialisierte Anwälte überprüfen. Sollte diese fehlerhaft sein, so kann dem Versicherungsvertrag auch heute noch widersprochen werden.
Im Gegensatz zur Kündigung eines Versicherungsvertrages, bei der lediglich die (erhebliche Kosten enthaltenden) Rückkaufswerte ausbezahlt werden, sind die Ansprüche in Folge eines Widerspruchs in der Regel wesentlich umfangreicher.
Lebens- und Rentenversicherungen nach dem BREXIT
Der Brexit ist zum 31.12.2020 erfolgt.
Viele englische Versicherer wie z.B. Standard Life und die Scottish Widows (ehemals Clerical Medical) haben Lebens- und Rentenversicherungsverträge vorsorglich an Gesellschaften in der EU – Luxemburg oder Irland – übertragen.
Damit sollte verhindert werden, dass nach einem Brexit die Verträge womöglich ihre Gültigkeit verlieren.
Für die Kunden birgt diese Variante jedoch eine nicht zu unterschätzende Gefahr.
Dies liegt darin begründet, dass es z.B. in Luxemburg entgegen der Regelungen in Deutschland und Großbritannien keinen Sicherungsfonds gibt. Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland die Protektor Lebensversicherungs-AG.
Nun weichen Versicherungsunternehmen wie Standard Life und Scottish Widows, ehemals Clerical Medical, nach Irland und Luxemburg aus; beide Länder, die eine solche Sicherung nicht vorsehen.
In Anbetracht der negativen Entwicklung der Lebensversicherer im Niedrigzinsumfeld der letzten Jahre erscheint dies für den Kunden, der ohnehin schon mit schlechten Wertentwicklungen zu kämpfen hat, als überaus riskant, da nun auch bei diesen Lebensversicherungen der sog. „Totalverlust“ drohen kann.
Nun stellt sich für Versicherungsnehmer die Frage: Was tun?
Keine Alternative ist unserer Auffassung nach die Kündigung oder der Verkauf der Police. Der Käufer einer solchen Police wird entsprechende Abschläge vornehmen während im Falle der Kündigung (ein etwaiges Sonderkündigungsrecht aufgrund des Brexit besteht nicht) der Police die bereits aufgewandten, erheblichen Kosten des Vertrages endgültig verloren sind.
Gerade jetzt bietet sich der Widerruf einer solchen Police an.
Insbesondere in Verträgen der Clerical Medical finden sich regelmäßig Fehler in den Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrungen, was nach Ausübung des Widerrufs-, Rücktrittsrechts die Rückabwicklung des Vertrages ermöglicht.
Im Falle einer Rückabwicklung erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge vollständig zurück und bekommen zudem noch eine Nutzungsentschädigung für die eingezahlten Beträge.
Das folgende Beispiel zeigt den Unterschied zwischen einer Kündigung und der Rückabwicklung des Vertrages:
Clerical Medical
Summe eingezahlte Beiträge: | 30.000,00 Euro |
Rückkaufswert bei Kündigung: | 35.000,00 Euro |
Summe mit Rückabwicklung bei Widerspruch: | 42.000,00 Euro |
Differenz | 7.000,00 Euro |
Es bietet sich daher nun an, die Versicherungsverträge dahingehend überprüfen zu lassen, ob ein Widerrufsrecht mit Erfolg geltend gemacht werden kann.
Dabei unterstützen wir Sie gerne mit einer kostenlosen Erstprüfung der Verträge. Aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit insbesondere Verträge der ehemaligen Clerical Medical betreffend können wir Ihnen dann eine realistische Einschätzung darüber geben, ob ein Vorgehen gegen die Versicherung Sinn macht oder aber auch nicht.