Diesel-Skandal

Die rechtlichen Vorgaben, die von Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor im Hinblick auf die von ihnen verursachten Emissionen einzuhalten sind, waren lange eine Domäne von (meist: technischen) Experten. Mit dem letztlich durch die Volkswagen AG ausgelösten sogenannten „Dieselskandal“ hat sich dies geändert. Nunmehr ist auch dem Laien bekannt, dass Fahrzeuge nicht nur auf dem Prüfstand bestimmte Grenzwerte einhalten müssen, sondern dass die EU-Vorgaben generell „Abschalteinrichtungen“ verbieten.

Solche Abschalteinrichtungen wurden jedoch in einer Vielzahl von Autos – insbesondere deutscher Hersteller – verbaut, was dazu führt, dass Autokäufer Ansprüche gegen diese Hersteller haben, die zumeist auf eine Rückabwicklung oder Schadensersatz gerichtet sind.

Grundsätzlich können Ansprüche mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hat. Ob dies dann auch tatsächlich auf das jeweilige Fahrzeug zutrifft, prüfen wir kostenlos für Sie vorab.