Wirtschaftsrechtliche Lösungen bei der Prozessvertretung

Bei Gericht und auf hoher See….

Die Führung von Zivilprozessen ist eine Angelegenheit, die jeder in Deutschland zugelassene Rechtsvertreter für Sie durchführen kann. Vor den Land- und Oberlandesgerichten und beim Bundesgerichtshof müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.

Der Grund hierfür liegt darin, dass der gerichtliche Prozess die Einhaltung einer Fülle von Formalien und Vorschriften beinhaltet, die für „Nicht-Juristen“ teilweise nicht nachvollziehbar sind. Verstöße gegen diese „formellen“ Regelungen können zum Verlust des gesamten Rechtsstreits führen. Diese Fallstricke und Fußangeln zu vermeiden, ist, neben der Begründung Ihrer Rechtsansprüche, eine unserer Aufgaben in Ihrer Vertretung vor Gericht.

Wir gewährleisten eine professionelle Prozessvertretung, bei der die Palette der Möglichkeiten zur Durchsetzung bzw. Verteidigung Ihrer Rechtsposition ausgeschöpft wird. 

Wir vertreten Sie bundesweit

  • Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Vor der Zivilkammer, der Kammer für Handelssachen und den Senaten
  • Vor den Finanzgerichten
  • Bei Wirtschaftsstrafverfahren vor den Steuerbehörde, der BuStra und den Strafgerichten