Privater Insolvenzantrag

Insolvenzantrag als Privatperson stellen

Nutzen Sie Erfahrung und Kompetenz unserer langjährig tätigen und spezialisierten Rechtsanwälte.

Verändern Sie Ihre Situation nachhaltig und nutzen Sie dazu unsere erprobte, professionelle Unterstützung

Einfache und schnelle Durchführung
Mithilfe unserer Online-Beratung können Sie die Durchführung in wenigen Minuten beauftragen und sind im gesamten Ablauf unterstützt.

langjährige Erfahrung – keine Überraschung – große Auswirkungen
Mithilfe unserer Online-Beratung können Sie die Durchführung in wenigen Minuten beauftragen.

100% seriös und vertraulich.

Wir behandeln Ihre Angelegenheit top seriös und vertraulich und geben Dritten ohne Ihr Einverständnis keine Informationen. Wir unterliegen dem rechtsanwaltlichen Standesrecht, dass sehr hohe Anforderungen an Mandantentreue und Sorgfaltspflichten stellt.

Fixpreis
Sie erhalten die wichtigsten Schritte zu einem festen Preis, können frei entscheiden, ob Sie durch Wahl Zusatzleistungen einen besonderen Komfort wünschen..

  Professionelle Begleitung
Durch professionelle und sorgfältige Begleitung berücksichtigen Sie alle relevanten Punkte.

Anwaltlich geprüft
Unsere Leistungen werden von erfahrenen Rechtsanwälten durchgeführt und gewährleisten ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Wir beraten und unterstützen Sie kompetent und zuverlässig.

>> Los geht´s – Mögliche Anträge

  1. Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens Privatperson
  2. Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens Selbständiger
  3. Durchführung eines Firmen-Insolvenzverfahrens
  4. Durchführung einer isolierten außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens für Privatpersonen

Mit uns können Sie schnell und kompetent ein privates Insolvenzverfahren durchführen. Dennoch ist es wichtig, dabei die erforderlichen Schritte sorgfältig in der richtigen Reihenfolge zu gehen. Dies können wir gewährleisten.

  • Wenns flott gehen soll, finden Sie eine schriftliche Kurzanleitung unten.
  • Wir haben ausführliche Videoanleitungen für Sie vorbereitet, bei denen wir Ihnen zu den einzelnen Schritten wichtige Erläuterungen zukommen lassen.
  • Wenn Sie eine ausführliche Erörterung wünschen, können Sie in unsere Kanzlei kommen.

Ablauf:

  1. Vorab: Der Ablauf ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung alle wesentlichen Informationen bereitstellen, mit denen wir die eine erste Einschätzung vornehmen und die richtigen Schritte vorbereiten können.
  2. Bestellung: Sie bestellen Online unsere Dienstleistungen, hierzu füllen Sie das Basisformular aus.
  3. Zugang zu Ihrem Projekt
    • Wir bestätigen Ihren Auftrag und schalten Ihren persönlichen Zugang zu uns frei. Sie erhalten damit Zugriff auf die ausführlichen Erläuterungen und sämtliche relevanten Dokumente, sowie weiterführende, wertvolle Hintergrundinformationen.
    • Gleichzeitig prüfen wir Ihre Angaben und bereiten den Projektstart vor.
  4. Erstgespräch und Grundlagenformular
    • Sie erhalten das Grundlageformular und ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Punkten, zu Beachtenswertem und zu Tipps, mit dem Sie sich – falls gewünscht – einlesen und vorbereiten können.
    • Sie vereinbaren ein Erstgespräch, das telefonisch oder in unserer Kanzlei durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Erstgesprächs stellen Sie uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, klären Sachfragen, verschaffen uns einen Überblick und legen die weitere Strategie fest. Auch klären wir die Frage, ob für Sie eine kürzere 3-jährige Verfahrensdauer möglich ist.
    • Falls erforderlich, werden noch Vorbereitungshandlungen durchgeführt.
  5. Dokumentation vervollständigen

Dieser Arbeitsschritt ist aufwendig, aber für das Gelingen unabdingbar. Im Wesentlichen werden benötigt

  • Genaue Informationen zu allen Ihren Verbindlichkeiten, Höhe, Ansprechpartner, bisheriges Aktenzeichen mit Nachweisen
  •  Genaue Informationen zu allen Ihren Vermögenswerten mit aktuellen Nachweisen
  • Höhe Ihres Aktuellen Einkommens mit Nachweisen
  • Kurze Schriftliche Erläuterung, wie es zur aktuellen Situation gekommen ist.

6.)      Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Wir führen diesen Punkt für Sie durch. Dieser Punkt ist eine formelle Voraussetzung, um das private Insolvenzverfahren durchführen zu können. Ob und in welcher Höhe den Gläubigern ein Angebot gemacht wird, stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

  • Anschreiben aller Gläubiger mit einen außergerichtlichen Bereinigungsangebot und der Klärung der Höhe der Verbindlichkeiten
  • Wir die Schuldenbereinigung angenommen, sind Ihre Verbindlichkeiten bereinigt, weitere Schritte sind nicht erforderlich.
  • Andernfalls bescheinigen wir Ihnen, dass wir als geeignete Stelle die Schuldenbereinigung durchgeführt haben.

7.)       Stellung des Insolvenzantrages

Wir füllen das etwa 30-seitige Formular für Sie aus, bestätigen das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, fertigen einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, und bereiten die von Ihnen zu stellenden Anträge vor. Sie unterschreiben alle Dokumente, wir reichen diese beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Etwaige Rückfragen des Insolvenzgerichtes beantworten wir.

8.)      Aufnahmegespräch beim Insolvenzverwalter

Nach Annahme Ihres Insolvenzantrages erfolgt ein wichtiges Aufnahmegespräch beim vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter. In diesem lernen Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter bzw. den Insolvenzverwalter kennen, dieser geht mit Ihnen im Wesentlichen die bereits eingereichten Dokumente durch. Da dies eine wichtiger Schritt für das Verfahren ist, bieten wir Ihnen an, Sie bei diesem Termin zu begleiten – dies ist freiwillig, nicht verpflichtend.

9.)      Betreuung im laufenden Insolvenzverfahren

Sodann wird der Insolvenzverwalter Ihre Vermögenswerte erfassen, eventuell vorhandenes Vermögen zur Insolvenzmasse ziehen, klären ob es Anfechtungsansprüche gibt. Weiterhin wird er mit den Gläubigern in Kontakt treten, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und diese prüfen. Ggfls. erfolgt ein Termin beim Insolvenzgericht. Auch in diesem Verfahren können wir Sie laufend betreuen, wenn Sie dies wünschen.

10.)    Haftungsabwehr Sozialträger und Finanzamt

Sofern Sie zuvor als Selbständiger oder als Geschäftsführer tätig waren, ist es wahrscheinlich, dass die Sozialträger, die Krankenkassen und das Finanzamt versuchen, Sie in die persönliche Haftung zu nehmen bzw. versuchen, dass die ihre Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. Hiergegen können und sollten Sie sich wehren. Dies können wir für Sie im Bedarfsfall ebenfalls vornehmen.

11.)     Beendigung der Insolvenzverfahren/Beginn Wohlverhaltensperiode

Wenn der Insolvenzverwalter das Vermögen zur Insolvenzmasse gezogen hat und die Forderungen gegen Sie zur Insolvenztabelle angemeldet wurden,  wird das Insolvenzverfahren beendet. Der Insolvenzverwalter legt sein Amt nieder. Ihr Verfahren tritt dann in die Wohlverhaltensperiode ein. In dieser müssen Sie verschiedene Obliegenheiten erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen. Das Amt des Insolvenzverwalters wird nun in Treuhänder umbenannt. Diesem müssen Sie Ihre pfändbaren Einnahmen überweisen

12.)    Erteilung der Restschuldbefreiung

Kurz vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode abgeschlossen ist, schreibt das Insolvenzgericht die Gläubiger an und fragt nach, ob Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung vorliegen. Sofern die Gläubiger hierauf antworten, müssen Sie sich dagegen zur Wehr setzen, was durch regelmäßige laufende Information gegenüber dem Treuhänder und den Gläubigern vermieden werden kann. Eine Verteidigung hiergegen kann als Zusatzleistung erfolgen.

13.)    Nach der Privatinsolvenz

Wenn Ihnen Restschuldbefreiung erteilt wurde, sind Sie wieder komplett frei. Regelmäßig werden Sie dann noch Ihre Einträge bei den Registern, der Schufa und Kreditinstituten bereinigen wollen. Eine Unterstützung hierzu ist als Zusatzleistung buchbar.

Preistableau

Mit uns können Sie schnell und kompetent einen privaten Insolvenzantrag stellen

Basispreis: 1.500,- EUR zzgl. gesetzl. MwSt

Insolvenz mit bis zu 10 Gläubigerin inkl. außergerichtlicher Schuldenbereinigung

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte. Wir melden uns kurzfristig.

info@rp-law.de