„Keine Lösung ohne die Bank“
– so lautet häufig die Einschätzung der Beteiligten. In der Tat sind die Banken als regelmäßig größte Gläubiger die zentralen Ansprechpartner im Rahmen von Sanierungsbemühungen, Krisenverhandlungen oder Auffanglösungen, z.B. im Rahmen von Insolvenzszenarien.
Wir haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Beratung bei bankrechtlichen Problemlösungen. Dabei vertreten wir sowohl Unternehmen wie Unternehmer gegenüber Banken, als auch Banken selbst bei der rechtlichen Strukturierung ihrer Sanierungsbeiträge oder Unterstützungsleistungen für Problem-Engagements. Insbesondere sind die Zusammenhänge der Entscheidungsprozesse in Banken in Sanierungs- oder Krisensituationen bekannt- ein nicht zu unterschätzender Vorteil bei der Verhandlung mit Kreditinstituten.
Ergänzt wird dies durch mehrere spezialisierte Kollegen, die in Bürogemeinschaft arbeiten und dadurch zeitnah über die neuesten Entwicklungen in diesem dynamischen Rechtsgebiet informiert sind.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfung von Kreditverträgen und Kreditkündigungen
- Prüfung von Haftungsinanspruchnahmen
- Beratung bei Bürgschaften und Grundschulden
- Sicherung des Privatvermögens
- Sicherung der Altersversorgung (z.B. Pensionszusage, Lebensversicherungen)
- Begleitung und Verhandlungsführung bei Bankverhandlungen
- Optimierung des taktischen Verhaltens