Die Berücksichtigung steuerlicher Elemente nimmt im Rahmen unserer ganzheitlichen Beratung mittelständischer Unternehmen eine zentrale Stellung ein. Fast jede juristische Gestaltung von unternehmerischer Bedeutung zieht steuerliche Konsequenzen nach sich. Unseren Mandanten ist nicht damit gedient, juristisch einwandfreie Lösungen zu erhalten, die jedoch steuerlich verheerende Auswirkungen entfalten. Juristische Beratung ohne Blick auf die steuerlichen Auswirkungen ist daher nach unserer Auffassung unvollständig.
Im Rahmen des Steuerrechts binden wir gerne die auf integrative Wirtschaftsberatung spezialisierte und in Bürogemeinschaft tätige Partnerschaft Wösthoff, Vatter & Partner Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte ein, wodurch die erforderliche Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen gewährleistet ist.
Bei Betriebsprüfungen, Haftungsinanspruchnahmen oder bei Fragen der Steuerfahndung vertreten wir Unternehmen und deren Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder in finanzgerichtlichen Verfahren sowie in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten vor den Strafverfolgungsstellen der Finanzverwaltung (Bußgeld- und Strafsachenstelle, „BuStra“) bzw. der Staatsanwaltschaft.