Lösungsansätze in Krisensituationen – Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Verteidigen Sie Ihre Position – nicht unterkriegen lassen

In Krisensituationen kommt es insbesondere bei Insolvenzberührung regelmäßig zu strafrechtlichen Ermittlungen, die sehr unangenehme Folgen haben können. 

Sobald Sie Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren oder der Einleitung eines Strafverfahrens haben, ist es von hoher Bedeutung, dass Sie sich von Beginn an  „Waffengleichheit“ verschaffen, indem Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Nur so kann z.B. die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten gewährt werden. 

Denn bereits die erste Aussage, die Sie möglicherweise ohne Kenntnis der Hintergründe gegenüber einer netten Polizeibeamtin tätigen, kann gravierende Folgen haben. 

Auch können wir auf langjährige Erfahrungen im Handling derartiger Situationen zurück greifen und kenne die Mechanismen, die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft und des Gerichts und die Fallstricke.

Unsere Unterstützung erfolgt bei:

  • Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und der Steuerbehörden
  • Einspruchsverfahren
  • Verhandlungsführung gegenüber Behörden und Steuerfahndern
  • Abwehr der persönlichen Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer
  • Einholung der notwendigen Informationen
  • Vertretung und Verteidigung bei Insolvenzstraftaten
  • Vertretung und Verteidigung bei Steuerermittlungen, Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren
  • Vertretung und Verteidigung bei strafrechtlichen Ermittlungen wegen Bankrott,  Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflichten, Eingehungsbetrug etc.
  • Vertretung vor den Finanzgerichten