Wollen Sie ihr Darlehen zinsgünstig umschulden oder vorzeitig tilgen?
Der sogenannte Widerrufsjoker gilt – eine fehlerhafte Widerrufsinformation vorausgesetzt – auch heute noch für Darlehen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Wenn Sie vorzeitig – also während der laufenden Zinsbindung – aus Ihrer Baufinanzierung aussteigen wollen oder müssen, verlangt die Bank von Ihnen in der Regel die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Neben einer Prüfung der Begründetheit einer solchen Vorfälligkeitsentschädigung prüfen wir Ihren Darlehensvertrag gerne kostenfrei auch hinsichtlich eines etwaigen Widerrufsrechts.
Ist die Belehrung fehlerhaft, können Sie den Darlehensvertrag widerrufen und müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten.
Wer also ein Darlehen zur Hausfinanzierung nach dem 10.06.2010 abgeschlossen hat, kann in vielen Fällen auch noch heute durch den Widerruf des Vertrages die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder das Darlehen vorzeitig tilgen oder umschulden.